Altratler |
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Registriert: 4.10.05, 20:43 Beiträge: 3950 Wohnort: Oberbayern
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Zitat: *auf den Brettern am Markt, am Rathaus, an der Kapelle, beim Wachbund, beinahe auf jedem Brett der Stadt findet man jenen Anschlag*Forstverwaltung von und zu Brandenstein Allgemein: Das Ziel der Forstverwaltung ist es den Wald und die Waldtiere zu betreuen, pflegen und zu bewirtschaften. Zudem wird für Ordnung in der Nutzung des Waldes (und seiner Tiere) gesorgt. Die Forstverwaltung setzt sich aus einer Gruppe von Förstern, die von den Oberförstern selbst ernannt werden können, zusammen. Die Oberförster für den Raum Brandenstein ernennt die Stadtverwaltung zu Brandenstein. Um die zahlreichen Aufgaben hinreichend zu erfüllen, gilt es auch den Försternachwuchs auszubilden. Die Oberförster und Förster der Forstverwaltung bekommen einen ihrem Rang entsprechenden Schein, den sie stets bei sich tragen müssen. Nur wenn sie im Besitz des Scheines sind, stehen ihnen alle zugesprochenen Rechte zu, mit der Vorraussetzung, dass sie ihre Pflichten sorgfältig und nachgehen. Die Forstverwaltung wird, und ist befugt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben folgende Maßnahmen zu ergreifen:1. Ausstellen von Jagdscheinen (auf Zeit) 2. Ausstellen von Fällscheinen (auf Zeit) 3. Erlass der Bedingungen für Erhalt und Nutzung der Fäll und Jagdscheine 4. Aufstellung einer Forstordnung 5. Ausbildung von Nachwuchsförstern 6. Ernennung der Förster 7. Entlassen von Förstern 8. Erlass von Jagd und Fällverboten 9. Kontrolle der Jagd und Fällung von Bäumen 10. Zucht von seltenen oder gefährdeten Tieren 11. Pflege von kranken und verletzten Tieren 12. Kontrolle von Tiergattern auf angemessene Größe 13. Zucht und Pflege von seltenen Pflanzen 14. Erlas von Zutrittsverboten zu Waldteilen 15. Regulierung der Gattergrößen 16. Regulierung der Fell und Lederpreise 17. Regulierung der Holzpreise 18. Erlass einer BußgeldlisteAusstellung von Jagd- und Fällscheinen: Die Mitglieder der Forstverwaltung stellen Fäll und Jagdscheine aus. Sie überprüfen auch die Befähigung auf Erhalt einer Jagd und Fällerlaubnis; genaues wird in der Forstordnung transparent geregelt. Die Besitzer der Jagdscheine werden in einer Liste niedergeschrieben. Sollte die Gebühr für eine Verlängerung nicht rechtzeitig und richtig gezahlt werden, so wird die Person aus der Liste gestrichen mit der Folge, dass der Jagd/Fällschein ungültig wird. Die Laufzeit wird in den Jagd/Fällschein eingetragen.
Ebenso dürfen die Förster bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen die Forstordnung den Jagd-/Fällschein abnehmen, ohne die schon bezahlte Gebühr rückerstatten zu müssen. Die Inhaber eines Jagd/Fällscheines müssen diesen bei der Jagd und dem Holzfällen mit sich führen. Sie können von den Förstern im Wald jederzeit zum Vorzeigen aufgefordert werden. Die Förster werden sich bei Kontrollmaßnahmen ausweisen. Weiterhin besitzen die Förster eine Jagd und Fällerlaubnis. Erlass der Bedingungen für Erhalt und Nutzung der Fäll und Jagdscheine:.Die Forstverwaltung erlässt einen Katalog über die Nutzungsbedingungen für die Fäll und Jagdscheine. Diese ist als Ergänzung zur allgemeinen Forstordnung zu sehen. Diese wird an zentraler Stelle für alle Einsehbar angebracht.Aufstellung einer Forstordnung:Die Mitglieder der Forstverwaltung erstellen eine Forstordnung, welche die allgemeinen Regeln für die Nutzung des Waldes enthalten. Diese regelt auch die permanenten Jagdverbote bzw. langfristige Jagdverbote oder auch sonstige Ausnahmen, die längerfristig gelten werden.Ausbildung von Nachwuchsförstern: Junge Förster werden gerne in der Forstverwaltung gesehen. Ihnen wird eine Ausbildung an der Forstverwaltung angeboten. So möglich auch ein Bett, Speis und Trank, Munition, Waffen und Rüstungen. Als Gegenleistung dafür, ist eine monatliche Gebühr in Form von Dukaten oder Fellen/Leder/Federn/Holz etc. zu entrichten. Ernennung von Förstern Die Oberförster sind berechtigt am Ende der Ausbildung der Jungförster diese zu Förstern zu ernennen. Sie haben dann alle Rechte und Pflichten von Förstern.Entlassung von Förstern:Gibt es ernsthafte Probleme in dem Verhalten von Förstern, so sind die Oberförster berechtigt diese aus der Forstverwaltung wieder zu entlassen. Sie verlieren so alle Privilegien aber auch Pflichten eines Försters. Erlass von Zutrittsverboten zu Teilen des Waldes: Ist es für die Schonung von Tieren und Bäumen nötig, so darf die Forstverwaltung ein zeitlich befristetes Zutrittverbot für einzelne Teile des Waldes erlassen. Dieses ist an den öffentlichen Stellen und an den Grenzen der jeweiligen Gebiete auszuhängen.Regulierung des Tierbestandes: Die Mitglieder der Forstverwaltung überwachen den Wald um Brandenstein kontinuierlich und beobachten dabei das Verhalten der Tiere, sowie den Bestand der einzelnen Rassen. Bei kritischen Situationen müssen die Jäger der Forstverwaltung dementsprechend handeln. So werden zum Beispiel zeitweise Jagdverbote ausgestellt, sollte eine Rasse gar nicht, oder nur selten im Wald anzufinden zu sein.Regulierung der Gatter und deren Tiere:Die Gehege im Bereich Brandenstein werden regelmäßig von den Förstern kontrolliert. Hierbei wird darauf geachtet, dass die Tiere in erster Linie ein Gehege haben, das der Anzahl und der Größe der Tiere angemessen ist. Hierbei wird es eine Liste geben, für welches Tier wieviel Platz benötigt wird. Ebenso wird darauf geachtet ob die Tiere genügend Nahrung bekommen, ob die Tiere versorgt werden und ob sich kranke Tiere im Gehege befinden.
Sollte das Gehege zu klein sein, oder eine andere Norm nicht passen, so werden die Gatterbesitzer darauf hingewiesen, dies in einem entsprechenden Zeitraum zu ändern. Sollte den Anforderungen nicht folge geleistet werden, so wird eine Strafsumme verhängt (eine Liste solcher Buß/Strafgelder wird erstellt.) Bei schweren Verstößen und Wiederholungsfällen wird ein Entzugsverfahren eingeleitet, die zum Entzug von Gatter und Tieren führen kann. Dabei wird dann auch über den Verbleib der Tiere entschieden. Pflege von verletzten Tieren:Sollte ein Förster der Forstverwaltung ein verletztes Tier im Wald finden und der Auffassung sein, dass sich die Verletzung heilen lässt, so werden die Tiere in das Gehege der Forstverwaltung gebracht. Dort werden die Tiere gepflegt, bis die Verletzung völlig verheilt ist und das Tier wieder in den Wald entlassen werden kann.Zuchten von seltenen Tieren:Sollte den Förstern auffallen, dass es in einer bestimmten Zeitperiode von einer Rasse wenige Tiere gibt, so wird versucht diese Tiere im Gehege der Forstverwaltung Jungtiere heran zu züchten, die danach wieder in die Wildbahn gelassen werden. Hierzu wird über Beobachtungen Buch geführt.Regulierung der Fell/Leder/Holz etc. Preise:Die Forstverwaltung wird eine Liste veröffentlichen auf denen die Minimal- und Maximalpreise von Leder/Fell/Holz etc. anzufinden sind. Diese Preise dürfen weder unter- noch überschritten werden. im Laufe der Zeit immer wieder ändern, abhängig von der Saison und etwaigen zeitlichen Jagdverboten. Die Einnahmen durch die Jagdscheine, Gebühren und Strafen fließen der Forstverwaltung zu. Diese dienen in erster Linie für die Ausbildung der Förster. Weiters werden Ausgaben, die für die Erfüllung der Arbeiten(Pflege, Zucht, etc) im Wald nötig sind von diesen Geldern bezahlt. Auf diese Weise kann der Haushalt der Stadtverwaltung Brandensteins nachhaltig entlastet werden. Die durch die Forstverwaltung durchgeführte Forstwirtschaft wird ausschließlich den Bestand des Waldes und seiner Tiere sichern. Eine Ausrichtung zur Einnahmenerwirtschaftung wird nicht durchgeführt.Roland Derschain Wrendrena Tîwele *die beiden Namen wurden schwungvoll am Ende des Pergamentes gesetzt; deutlich ist zu erkennen, dass es nicht von ein und der selben Person ist* *darunter prangt ein großes Siegel, auf dem man einen Hirschen mit Geweih erkennen kann; der Hirsch steht unter einer großen Eibe, auf einem kleinen Hügel, ein Eibenblatt fällt gerade vom Baum; sein Haupt hat er stolz erhoben* *ebenso prangt das Siegel vom Freihafen Brandenstein daneben**die Schrift ist schwungvoll und feinsäuberlich, auch wenn man eine gewisse Hektik in ihr erkennen könnte*
_________________ Aktive Chars: Marnie Ruatha(2004 - open end) - Freifrau zu Brandenstein, Vogt der Provinz Brandenstein (ehemals Vogt des Freihafens Brandenstein, Patrizierin des Lehen Brandenstein unter der Flagge Malthust), leihweise Kanzler der Baronie Siebenwind Sevilla Silbereich - since 2005 - Gib mir dein Geld, dein Rauchkraut, dein Bier und wir kommen gut miteinander aus!
Ratsleitung aus Leidenschaft 2005 - 2022
Poppönde Smileys!
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