Gerichtsbeschluss des Lehensgericht Seeberg
Kaution für den Freien 'Ulrik'
Das Lehensgericht Seeberg gibt bekannt das für den Freien 'Ulrik', welcher sich gegenwärtig, nach §42 Abs. I Codex Criminalis des Iuribus Siebenwind, aufgrund des Verdachtes der Beteiligung und Durchführung verschiedener Vergehen, Verbrechen und Kapitalverbrechen, in Untersuchungshaft befindet, eine Kaution, nach §42 Abs. III Codex Criminalis des Iuribus Siebenwind, festgelegt wurde.
Die Kautionssumme beläuft sich aufgrund des Umfanges, Art und Weise der Vergehen, Verbrechen und Kapitalverbrechen welcher der Freie verdächtigt wird sowie der Einschätzung der persönlichen Umstände des Freien 'Ulrik' auf
40.000 Dukaten
Gesamtsumme. Die Kaution kann von jedermann beim Lehensgericht Seeberg für den Verdächtigen erbracht werden. Nach entrichten der Kaution wird der Freie 'Ulrik' bis zur Verhandlung der ihn betreffenden Strafsache vor dem Lehensgericht Seeberg auf freien Fuß gesetzt.
Ihm ist es nicht gestattet das Eiland Siebenwind zu verlassen.
Sollte der Verdächtige zur durch das Lehensgericht Seeberg ausgerufenen Gerichtverhandlung nicht erscheinen und zuvor nicht mindestens 8 Zyklen im Vorlauf das Fernbleiben schriftlich dem Lehensgericht Seeberg erklärt haben fällt die Kautionssumme zu Gunsten des Lehensgericht Seeberg.
Sollte der Verdächtige zur durch das Lehensgericht Seeberg ausgerufenen Gerichtsverhandlung nicht erscheinen und zuvor mindestens 8 Zyklen im Vorlauf das Fernbleiben schriftlich dem Lehensgericht Seeberg erklärt haben bleibt die Kaution als solche aufrecht.
Sollte der Verdächtige auch zu einem zweiten Gerichtstermin nicht erscheinen und zuvor nicht mindestens 8 Zyklen im Vorlauf das Fernbleiben schriftlich dem Lehensgericht Seeberg erklärt haben fällt die Kautionssumme zu Gunsten des Lehensgericht Seeberg.
Sollte der Verdächtige auch zu einem zweiten Gerichtstermin nicht erscheinen und zuvor mindestens 8 Zyklen im Vorlauf das Fernbleiben schriftlich dem Lehensgericht Seeberg erklärt haben bleibt die Kaution als solche weiterhin aufrecht.
Sollte der Verdächtige zu einem dritten Gerichtstermin nicht erscheinen fällt die Kautionssumme zu Gunsten des Lehensgericht Seeberg, darüberhinaus wertet das Lehensgericht Seeberg das Fernbleiben des dritten Gerichtstermin als volles und uneingeschränktes Schuldeingeständnis und wird die Strafsache in Abwesenheit des Verdächtigen verhandeln.
Erscheint der Verdächtige zum durch das Lehensgericht Seeberg ausgerufenen Gerichtstermin wird die Kaution in voller Höhe dem Jenigen wieder ausgezahlt welcher die Kautionssumme geleistet hat.
Für das Lehensgericht Seeberg
Seine Magnifizienz Ita'En
Johannes M. Tiberias
Lehensrichter zu Seeberg
Niedergeschrieben und bekanntgegeben am 12. Querlar 22 nach Hilgorad.
OOC: Hüter sind verständigt - Aushang RP schon da.